Unser Bundesinnenminister und ich

Heute morgen stiess ich bei meinem allmorgentlichen „ich-streife-durchs-Netz-und-gucke-was-es-so-neues-gibt“ bei Ende-Der-Vernunft auf einen Link zum folgenden Bild:

schaeubi.jpg

und ich musste daran denken, dass ich mir ja bereits vor einigen Tagen einen Bookmark eines Artikels bei www.tagesschau.de gemacht hatte, um in 2-3 Zeilen meine Meinung dazu zu schreiben.

Eigentlich handelt es sich um zwei Artikel, die ich in der Kombination beider interessant finde.

Mich interessiert, wie ich nun im Amt des Internettutors hier bei uns im Wohnheim davon betroffen bin. Ich zitiere StGB §202c aus dem Gesetzentwurf der Bundesrepublik:

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a
Abs. 2) ermoeglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen ueberlaesst, ver-
breitet oder sonst zugaenglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.

Zur Erkennung von Viren, Trojanern und sonstiger Spyware setzen wir bei uns auf dem Wohnheimrouter verschiedenste Diagnosetools ein die einerseits automatische Reports generieren, andererseits von uns verwendet werden um manuell nach dem entfernen des Virus von einem Rechner den Netzverkehr kurz zu monitoren um zu sehen, dass wirklich kein Virus mehr da ist. Die hierfuer verwendeten Tools (tshark, nmap…) fallen in meinen Augen unter die besagten „Computerprogramme“ von StGB § 202c Abs. 2.

Was passiert, wenn ich jetzt ein aptitude update && aptitude upgrade mache, und mir ein neues wireshark Paket installiert wird? In dem Moment habe ich den Straftatbestand von 202c Abs. 2 erfuellt, indem ich ein Computerprogramm was definitiv darunterfaellt mir „verschafft“ habe.

Fragt sich, was mir da als alternativen bleiben. Klar, ich lasse die ueberpruefung einfach weg :-) Da freuen sich unsere User sicherlich auch drueber, dass sie nicht dauernd gesperrt werden! … Keine so gute Idee, denn ich bin mir sehr sicher, dass innerhalb nicht allzulanger Zeit die da uns den Hahn abdrehen, die hier anfangen laut rumzunoelen, und von denen kommt sicherlich auch ne Duftwolke ruebergeflogen (wo ist eigentlich deren HP??)

Naja, mal schaun, was da noch so alles kommt. Von meinem Rechtsverstaendnis stehe ich als Internettutor fuer Server und Administration hier bei uns gerade in einer Zwickmuehle…

Um jetzt noch fix den dreh zum zweiten Artikel von www.tagesschau.de zu kriegen, wie ist das jetzt eigentlich gemeint? Muss ich mir auch noch Sorgen um meine koerperliche Gesundheit machen? Nicht dass ihr nachher meint, nur weil so ein Skript bei uns auf dem Router laeuft wuerden wir einen terroristischen Akt vorbereiten und kurzerhand GSG9, Serveradmins Bumm, und wieder wech?!!

prego

/me... prego!

3 Gedanken zu „Unser Bundesinnenminister und ich“

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