Vorlesungen…

…treffen manchmal meinen Humor. Ein Zitat:

Professor: „Ich kann als Aufwendung nur das verrechnen, was zu einer Ausgabe gefuehrt hat.“
*Pause*, *guckt ins Plenum*, *ueberlegt*
Professor (auffordernd): „In China wuerden das jetzt alle im Chor sagen:“
*Hebt die Haende und macht Bewegungen wie beim Dirigat*
Professor (spricht langsam, rythmisch und sehr artikuliert): „Ich kann als Aufwendung nur das verrechnen, was zu einer Ausgabe gefuehrt hat.“

… ich war der einzige der superlaut gelacht hat, aber das war Urkomisch, und ich glaube der Prof fand das auch :-D

Edit:
Na sie mal einer guck, da stehts sogar noch in seinem Buch:

„Zwischen Ausgabe und Einnahme, Auszahlung und Einzahlung als Groessen der Finanzplanung und -kontrolle einerseits und den Erfolgsbeitraegen Aufwand und Ertrag andererseits bestehen enge Zusammenhaenge. Nach dem rechtlich verbindlichen Anschaffungswertprinzip kann ein Aufwand nur verrechnet werden, wenn fuer den Verbrauchsgrund eine Zahlungsverpflichtung entstanden ist (Ausgabe) oder – gemaess dem Imparitaetsprinzip – vorraussichtlich noch entstehen wird. Als Ertrag wird verrechnet, was durch eine Einnahme, einen entstandenen Anspruch auf Finanzmittel, begruendet ist (Realisationsprinzip)“

vgl. Wedell, Grundlagen des Rechnungswesens, Band 1 – Buchfuehrung und Jahresabschluss, 10. Auflage, S. 120