Hausordnung in der Zeit vom 7. bis zum 29. Juni 2008
§1 In der Zeit vom 7. bis zum 29. Juni 2008 ist der Mann absoluter Herrscher ueber TV-Geraet und dazugehoerige Fernbedienung.
§2 In dieser Zeit beschaeftigt sich die Frau stumm mit haeuslichen Arbeiten ausserhalb des Fernsehraumes.
§3 Vor jedem Spiel ist dem Mann eine Kiste mit kuehlem alkoholhaltigem Bier neben den Fernsehsessel zu stellen, wobei die Betonung auf kuehl liegt.
§4 Waehrend eines Spieles ist der Frau der Aufenthalt im Fernsehzimmer untersagt. Die Nachlieferung von Knabbereien und Bier ist jedoch moeglich.
§5 In der Halbzeitpause besteht fuer die Frau ein 15-minuetiges Betreuungsrecht um den Aschenbecher zu leeren und leere Getraenkeflaschen durch frisch gekuehlte volle Flaschen zu ersetzen. Bei Bedarf koennen diverse Knabbereien gereicht werden. Das Rascheln mit Tueten ist zu unterlassen, ebenso ist der Gebrauch verbaler Kommunikation nicht gestattet.
§6 Spaetestens 30 Minuten vor Beginn eines Spieles ist dem Mann eine mit Liebe zubereitete Mahlzeit zu reichen. Um die mentale Spielvorbereitung des Mannes nicht zu stoeren, ist auch in dieser Zeit die Schnatterluke geschlossen zu halten.
§7 Waehrend der EM sind jegliche Handlungen, die der Fortpflanzung dienen koennten zu unterlassen. Ebenso zu unterlassen ist das Tragen von Kleidung, die beim Mann das Verlangen nach solchen Handlungen ausloesen koennte. Das Tragen entsprechender Kleidung und entsprechende Handlungen koennen jedoch nach dem Schlusspfiff (7. bis 18. Juni ca. 22:45 – ab 19. Juni bei eventueller Verlaengerung und Elfmeterschiessen fruehestens ab 23:30) nachgeholt werden, sofern das Ergebnis zur Zufriedenheit des Mannes ausfiel.
§8 Sollte der Mann in seinem Grossmut der Frau gestatten, die eine oder andere Minute einen Blick auf das Spiel zu werfen, sind Fragen, die den fussballtechnischen Intellekt der Frau verraten wuerden (z.B. was ist „Abseits“, was ist „Vorteil“) zu unterlassen.
§9 Es ist der Frau bei Androhung des Raumverweises strengstens untersagt, ueber das Aussehen von Spielern zu urteilen, z.B: „Ach der Canavaro hat tolle Beine.“
§10 Wenn die unter §3 bis §5 genannten Bedingungen (Knabbereien und Bier) sowie die unter §6 genannte Mahlzeit zur Zufriedenheit des Mannes ausfaellt, kann er der Frau gestatten, die Fussballabende auswssrts bei guten Freundinnen zu verbringen. In diesem Fall darf der Mann aber nach dem Nachhausekommen der Frau nicht mit Nebensaechlichkeiten wie Gespraechsinhalte des Abends belaestigt werden.
§11 Wenn es das Haushaltsbudget der Frau erlaubt, kann sie sich ein kleines TV-Geraet fuer den Eigengebrauch kaufen, um damit in mindestens 10 Meter Entfernung vom Mann Kauderwelsch der Marke Reich und Schoen oder Liebesdramen zu konsumieren. Die Lautstaerke ist dabei allerdings so zu gestalten, dass der Mann nicht gestoert wird.
Ja, ja liebe Frauen, wenn ihr diese minimalen Verhaltensregeln beachtet, wird es euch euer Mann danken und versuchen
- kein Bier zu verschuetten
- nicht jeden Quadratzentimeter im Umkreis von drei Metern um seinen Trainerstuhl (=Fernsehsessel) vollzubroeseln
- beim Verzehr der unter §6 genannten Mahlzeit euch nicht staendig an die kulinarischen Faehigkeiten seiner Mutter zu erinnern.
(via Mail von dem Herrn hinter diesem Blog)