Kostenlose HTTPS-Zertifikate von WoSign / China

Da Let’s encrypt noch nicht so weit ist, ich aber trotzdem immer mal wieder HTTPS Zertifikate haben möchte die von den bekannten Webbrowsern ohne Rückfrage akzeptiert werden hab ich mir schon mal das ein oder andere günstige gekauft. Den Großteil verwalte ich aber noch mit CAcert.

Für die Zertifikate zu bezahlen war mir aber schon immer ein Dorn im Auge. Schon früh hatte ich mir StartSSL angeschaut aber das war mir alles deutlich zu umständlich. Über Twitter wurde ich dann auf einen neuen chinesischen Anbieter hingewiesen:

Lange Rede kurzer Sinn. Das ganze ist sehr simpel und funktioniert super:

  • Key + CSR erzeugen:
    openssl req -new -nodes -newkey rsa:4096 -sha256 -keyout host.example.net.key -out host.example.net.csr
  • URL öffnen: https://buy.wosign.com/free/
  • Formular ausfüllen, Domain bestätigen, Zertifikat beantragen, auf Email warten
  • Nach Erhalt der ZIP Datei mit Zertifikat und Intermediates die Bundle-Datei öffnen und den letzten Eintrag entfernen
  • Im Webserver einbinden und SSL Server Test machen um zu prüfen ob alles korrekt ist

Vorlesungen…

…treffen manchmal meinen Humor. Ein Zitat:

Professor: „Ich kann als Aufwendung nur das verrechnen, was zu einer Ausgabe gefuehrt hat.“
*Pause*, *guckt ins Plenum*, *ueberlegt*
Professor (auffordernd): „In China wuerden das jetzt alle im Chor sagen:“
*Hebt die Haende und macht Bewegungen wie beim Dirigat*
Professor (spricht langsam, rythmisch und sehr artikuliert): „Ich kann als Aufwendung nur das verrechnen, was zu einer Ausgabe gefuehrt hat.“

… ich war der einzige der superlaut gelacht hat, aber das war Urkomisch, und ich glaube der Prof fand das auch :-D

Edit:
Na sie mal einer guck, da stehts sogar noch in seinem Buch:

„Zwischen Ausgabe und Einnahme, Auszahlung und Einzahlung als Groessen der Finanzplanung und -kontrolle einerseits und den Erfolgsbeitraegen Aufwand und Ertrag andererseits bestehen enge Zusammenhaenge. Nach dem rechtlich verbindlichen Anschaffungswertprinzip kann ein Aufwand nur verrechnet werden, wenn fuer den Verbrauchsgrund eine Zahlungsverpflichtung entstanden ist (Ausgabe) oder – gemaess dem Imparitaetsprinzip – vorraussichtlich noch entstehen wird. Als Ertrag wird verrechnet, was durch eine Einnahme, einen entstandenen Anspruch auf Finanzmittel, begruendet ist (Realisationsprinzip)“

vgl. Wedell, Grundlagen des Rechnungswesens, Band 1 – Buchfuehrung und Jahresabschluss, 10. Auflage, S. 120